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   BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B   

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https://dejure.org/2012,33264
BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B (https://dejure.org/2012,33264)
BSG, Entscheidung vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B (https://dejure.org/2012,33264)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - B 11 AL 85/12 B (https://dejure.org/2012,33264)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Anders wäre dies nur, wenn das LSG den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit als solchen verkannt hätte (vgl BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 mwN; Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22).
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Anders wäre dies nur, wenn das LSG den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit als solchen verkannt hätte (vgl BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 mwN; Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Denn die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und damit auch die Frage, ob der Kläger vorliegend der Beklagten aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht mitteilte, dass er eine wöchentlich mehr als 15-stündige - und damit leistungsschädliche - Beschäftigung ausübte (§ 45 Abs. 2 S 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGB X), ist keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage; sie betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG Beschluss vom 3.8.1992 - 7 BAr 60/92 - Juris; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Denn die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und damit auch die Frage, ob der Kläger vorliegend der Beklagten aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht mitteilte, dass er eine wöchentlich mehr als 15-stündige - und damit leistungsschädliche - Beschäftigung ausübte (§ 45 Abs. 2 S 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGB X), ist keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage; sie betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG Beschluss vom 3.8.1992 - 7 BAr 60/92 - Juris; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 03.08.1992 - 7 BAr 60/92
    Auszug aus BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B
    Denn die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und damit auch die Frage, ob der Kläger vorliegend der Beklagten aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht mitteilte, dass er eine wöchentlich mehr als 15-stündige - und damit leistungsschädliche - Beschäftigung ausübte (§ 45 Abs. 2 S 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGB X), ist keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage; sie betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSG Beschluss vom 3.8.1992 - 7 BAr 60/92 - Juris; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 06.11.2012 - B 11 AL 77/12 BH
    Denn eine solche Frage betrifft - selbst unterstellt, es würde sich dabei um eine Rechtsfrage handeln - die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl zuletzt Senatsbeschlüsse vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B - und vom 5.9.2012 - B 11 AL 6/12 B - sowie BSG, Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 02.04.2013 - B 11 AL 10/13 B
    Bei den Fragen nach den Anforderungen für die Annahme "von grober Fahrlässigkeit" hinsichtlich des Erkennens des Wegfalls der Voraussetzungen für die Bewilligung von Übbg verkennt die Beschwerdebegründung, dass es sich dabei um keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage handelt; sie betrifft die tatsächliche Würdigung im konkreten Einzelfall und lässt sich nicht einheitlich für alle Fälle beantworten (vgl BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 20 f; BSG Beschluss vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris RdNr 7; Senatsurteil vom 29.8.2002 - B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 sowie Senatsbeschluss vom 15.10.2012 - B 11 AL 85/12 B; stRspr).
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